Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tischlermeister Noah Unger
Erich-Köhn-Str. 70
04177 Leipzig
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+49 157 83300033
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung, Montage, Reparatur, Aufarbeitung und sonstige Bearbeitung von Möbeln, Innenausbauten und Holzarbeiten durch Tischlermeister Noah Unger.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im jeweiligen Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote werden auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Angaben sowie der gegebenenfalls durchgeführten Planung und des Aufmaßes erstellt. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind Angebote freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots, durch eine anderweitige eindeutige Bestätigung des Kunden oder durch Beginn der vereinbarten Zusammenarbeit zustande.
Bei Angeboten, für die eine Anzahlung vereinbart wurde, gilt die Zahlung der ersten vereinbarten Abschlagszahlung als ausdrückliche Annahme des Angebots. Der Zahlungseingang wird durch den Kontoauszug bzw. Zahlungsbeleg nachgewiesen. Ein gesondertes, eigenhändig unterschriebenes Vertragsdokument ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich, sofern sich aus dem Angebot und der Kommunikation der Vertragsinhalt eindeutig ergibt.
E-Mails, Nachrichten, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstige elektronische Kommunikation können zum Nachweis von Vereinbarungen und Änderungen herangezogen werden.
Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt bei Vertragsschluss durch ausdrücklichen Hinweis und die Möglichkeit des Kunden, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
§ 3 Aufmaß, Planung und Zeichnungen
Aufmaß, Planung, Konstruktion, technische Zeichnungen, Visualisierungen und sonstige Planungsleistungen sind nur dann Bestandteil des vereinbarten Preises, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten sind, können sie gesondert berechnet werden.
Vom Kunden zur Verfügung gestellte Maße, Zeichnungen und sonstige Angaben werden grundsätzlich als verbindliche Grundlage der Planung verwendet. Für Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
Zeichnungen, Konstruktionen, Planungsunterlagen, Visualisierungen und sonstige von Tischlermeister Noah Unger erstellte Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung zur Herstellung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung gestattet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt folgende Zahlungsstaffel:
– 50 % bei Auftragserteilung
– 25 % vor Beginn der Montage
– 25 % nach Abnahme
Die erste Abschlagszahlung ist vor Beginn der Fertigung bzw. vor der Bestellung wesentlicher Materialien fällig.
Die zweite Abschlagszahlung ist vor Beginn der vereinbarten Montage fällig.
Nach Fertigstellung und Abnahme wird die Schlussrechnung über den verbleibenden Betrag sowie über gegebenenfalls zusätzlich beauftragte oder nachträglich vereinbarte Leistungen erstellt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu bezahlen.
Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss beauftragt werden, werden zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Arbeitszeit, Materialien, Lieferungen, Montageleistungen und sonstige dadurch entstehende Kosten.
§ 5 Änderungen und Nachträge
Änderungen des Auftragsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen grundsätzlich einer Vereinbarung über die daraus entstehenden Mehr- oder Minderkosten.
Änderungen können insbesondere Auswirkungen auf Materialkosten, Arbeitszeit, Lieferzeiten und Montagetermin haben.
Soweit eine Änderung oder Zusatzleistung kurzfristig gewünscht wird und eine vorherige schriftliche Preisvereinbarung aufgrund der Umstände nicht möglich ist, wird die Leistung nach den im Angebot bzw. der aktuellen Preiskalkulation zugrunde gelegten Stunden- und Materialpreisen abgerechnet.
Vom Kunden zu vertretende zusätzliche Aufwendungen, insbesondere aufgrund falscher Angaben, nachträglicher Änderungen oder nicht vorhandener Voraussetzungen für die Montage, können zusätzlich berechnet werden.
§ 6 Materialien und Eigenschaften von Holz
Holz und Holzwerkstoffe sind natürliche bzw. materialtypische Werkstoffe. Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Astbild und Oberfläche können materialbedingt auftreten und stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie nicht über das übliche Maß hinausgehen.
Auch bei fachgerechter Verarbeitung können sich Holz und Holzwerkstoffe aufgrund von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und sonstigen Umgebungsbedingungen verändern.
Bei Naturmaterialien kann daher nicht garantiert werden, dass spätere Veränderungen vollständig ausgeschlossen werden können.
Bei vom Kunden bereitgestellten Materialien trägt der Kunde das Risiko für deren Eignung, Qualität und ausreichende Menge, soweit der Auftragnehmer den Mangel nicht bei üblicher Prüfung erkennen musste.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.
Bei Montagearbeiten sind insbesondere freie und ausreichend zugängliche Wege, geeignete Arbeitsflächen sowie ein sicherer Zugang zum Montageort sicherzustellen.
Der Kunde hat den Auftragnehmer rechtzeitig über Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten, Leitungen, Unterkonstruktionen, statische Besonderheiten oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Ausführung relevant sein können.
Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkung des Kunden entstehen, können dem Kunden berechnet werden, soweit dieser die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 8 Montage
Montagezeiten und Montagtermine werden nach Möglichkeit verbindlich vereinbart. Angegebene Termine können sich verschieben, wenn dies aufgrund von Lieferverzögerungen, höherer Gewalt, unvorhersehbaren Umständen oder fehlender Mitwirkung des Kunden erforderlich wird.
Werden bei der Montage Umstände festgestellt, die bei der ursprünglichen Planung nicht erkennbar waren, wird der Kunde hierüber informiert. Erforderliche Zusatzleistungen werden, soweit möglich, vor ihrer Ausführung abgestimmt.
Der Kunde hat nach Abschluss der Montage dafür Sorge zu tragen, dass die montierten Bauteile bestimmungsgemäß genutzt werden können.
§ 9 Abnahme
Nach Fertigstellung wird das Werk dem Kunden zur Abnahme übergeben.
Die Abnahme kann durch eine gemeinsame Abnahme vor Ort erfolgen und wird auf Wunsch durch ein Abnahmeprotokoll dokumentiert.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel oder Restarbeiten werden dokumentiert und, soweit berechtigt, innerhalb angemessener Frist behoben.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
Für Verbraucher gelten insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abnahmefiktion nach § 640 BGB. (Gesetze im Internet)
§ 10 Mängel und Nacherfüllung
Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wird ein berechtigter Mangel festgestellt, erhält der Auftragnehmer grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung.
Eine eigenmächtige Reparatur oder Veränderung des Werkes durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte kann Auswirkungen auf bestehende Mängelansprüche haben, soweit die Veränderung für den Mangel oder dessen Folgen ursächlich war.
Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleibt der Auftragnehmer Eigentümer der gelieferten bzw. hergestellten beweglichen Sachen, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
Bei Einbau und Montage gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Eigentumsübergang und die Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude.
§ 12 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags nach den gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückzustellen.
Hierdurch entstehende Verzögerungen können sich auf vereinbarte Fertigungs- und Montagtermine auswirken.
§ 13 Fotos und Referenzen
Der Auftragnehmer darf nach Fertigstellung Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken verwenden und auf der eigenen Website sowie in eigenen sozialen Medien, insbesondere Instagram, veröffentlichen.
Personenbezogene Daten des Kunden sowie identifizierbare Personen werden dabei nicht ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht.
Der Kunde kann einer Veröffentlichung, soweit gesetzlich erforderlich oder aus berechtigtem Grund, widersprechen.
§ 14 Haftung
Für Schäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Für Schäden, die durch vom Kunden bereitgestellte Materialien, fehlerhafte Angaben oder nicht mitgeteilte örtliche Besonderheiten entstehen, haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Kündigung und Beendigung des Auftrags
Die gesetzlichen Rechte des Kunden und des Auftragnehmers zur Kündigung bleiben unberührt.
Im Falle einer Kündigung werden die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen, bestellten bzw. angefertigten Materialien und sonstigen bereits entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. den individuellen Vereinbarungen abgerechnet.
Bereits speziell für den Kunden angefertigte oder bestellte Materialien können, soweit gesetzlich zulässig, entsprechend berücksichtigt werden.
§ 16 Verbraucher und Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belehrt.
Für individuell nach Kundenspezifikation angefertigte Waren kann das gesetzliche Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Dies richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung. (Gesetze im Internet)
Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen sind die jeweils geltenden gesetzlichen Informations- und Widerrufsvorschriften zu beachten.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Unternehmern gilt für den Gerichtsstand grundsätzlich der gesetzlich zulässige Gerichtsstand des Auftragnehmers, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026